Dekanatssynode

Die Dekanatssynode ist das “Parlament” des Dekanats und oberstes Leitungsgremium. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Dekanates (z.B. Finanzen/Haushalt).

Die Dekanatssynode: Symbol für das Priestertum aller Gläubigen.

In der evangelischen Kirche in Bayern gab es das Protestantenedikt vom 26. Mai 1818, wonach in einer Diozösan (=Dekanats)synode zur Hälfte Pfarrer und zur Hälfte Ehrenamtliche vertreten sein müssen.
In den Generalsynoden von Ansbach und Bayreuth war aber ab 1823 das Verhältnis von Pfarrern und Ehrenamtlichen noch 6:1 und erst ab 1849 dann 1:1.
Heute werden von einer Kirchengemeinde in der Regel pro Pfarrer 2 Ehrenamtliche in die Dekanatssynode gewählt.
Außerdem sind in der Gemeinde Vertreterinnen und Vertreter anderer kirchlicher Gruppen (Werke und Dienste) beteiligt – z.B.  Altenheimseelsorge,  Erwachsenenbildung, Jugendwerk, Klinikseelsorge…